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Umsetzung der Ziele
Für die Realisierung dieses Vorhabens werden insgesamt fast 29 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden zu 72,8 % vom Bund
und zu 19,4 % vom Land Mecklenburg-Vorpommern aufgebracht.
Entscheidungen über den Einsatz dieser doch recht erheblichen finanziellen
Mittel erfordern natürlich eine fundierte wissenschaftliche Grundlage.
Der Zweckverband Peenetal-Landschaft hat dazu eine Pflege-
und Entwicklungsplanung in Auftrag gegeben, die hinsichtlich ihrer Breite
und Tiefe in Deutschland wohl Pioniercharakter trägt. Der Pflege-
und Entwicklungsplan für das Untere Peenetal wurde im Auftrag des
Zweckverbandes vom Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz
Greifswald erarbeitet. Dafür wurden insgesamt 1,6 Mio. Euro bereitgestellt.
Für die Durchführung des Vorhabens stehen die Förderiunstrumente
"Grunderwerb", "Extensivierung" und "Optimierung"
zur Verfügung.
Grunderwerb
Der Grunderwerb wird als Hauptförderinstrument des Gesamtprojektes
betrachtet. Insgesamt stehen dafür ca. 10,6 Mio. Euro zur Verfügung.Die
durchschnittlichen Ankaufspreise liegen bei 1.000 bis 1.500 Euro/ha +
Nebenkosten (Steuern, Gebühren, Notarkosten, Kosten der Landgesellschaft
M-V).
Der vorgegebene Finanzrahmen ermöglicht den Ankauf von etwa 25 bis
max. 30 % der Kernzonenfläche. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit,
strenger Auswahlkriterien für die anzukaufenden Flächen. Angekauft
werden vorrangig, besonders gefährdete bzw. besonders schützenswerte
Flurstücke.
Der Grunderwerb wird durch die Landgesellschaft M-V im Auftrag des Zweckverbandes
Peenetal-Landschaft" realisiert.
Extensivierung
Die Extensivierung ist ein sekundäres Förderinstrument und
prinzipiell nur auf Flächen möglich, die nicht angekauft werden
können. Gegenstand ist die Aushandlung von Verträgen über
eine naturschutzgerechten Nutzung mit Landwirten. Dabei stehen ca. 11,6
Mio. Euro für Ausgleichszahlungen für
entgangene Gewinne zur Verfügung.
Die Auszahlung der Extensivierungs-Verträge (Ex- Verträge) erfolgt
in kapitalisierter und abgezinster Form. Ausgehandelt werden Ausgleichssummen
zwischen 200 und 280 Euro/ha (abhängig vom Schwierigkeitsgrad der
Bewirtschaftung). Nach Abzinsung verbleiben zwischen 130 und 160 Euro/ha.
Diese Summe wird mit der Zahl der Vertragsjahre multipliziert und kommt
bei Abschluß des Vertrages insgesamt zur Auszahlung.
  Sinn
dieser Auszahlungsform ist es, den Landwirten größere Summen
zur Verfügung zu stellen, um sie in die Lage zu versetzen, sich auf
eine dauerhafte naturschonende Wirtschaftsform umzustellen , da für
die Umsetzung oft spezielle Technik benötigt wird..
Mit den Verträgen verbinden sich für die Landwirte einige Auflagen
Optimierung
Die Optimierung umfaßt Maßnahmen der Biotopeinrichtung und
Erstpflege, z.B. Erstmahd von Feuchtwiesen, Entbuschung von verstrauchenden
Freiflächen, aber auch Maßnahmen zur Renaturierung des hydrologischen
Systems (Verschließen von Fanggräben, Ausdeichung), einschließlich
notwendiger Planungsverfahren. Es stehen ca. 2,1 Mio. Euro zur Verfügung.Sie
stützt sich hauptsächlich auf ABM-Kräfte, steht aber auch
ortsansässigen Landwirten zur Verfügung. Bisher wurden hierfür
vorrangig private Spendengelder genutzt.
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